Erprobung Bildungsplan 2016
Schulversuch zur Erprobung der neuen Bildungspläne
Das Kultusministerium erlässt gemäß § 22 Schulgesetz zur Erprobung des Bildungsplans 2016 die nachfolgenden Schulversuchsbestimmungen. Es überträgt den im Anhang genannten Schulen nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 SchG die Aufgaben und Eigenschaften einer Versuchsschule.
Erprobung an der Grundschule:
Bildungsplan Grundschule: Standardstufen 2 und 4
(Grundschulen Klassen 1 bis 4) Erprobungsgegenstand:
- Deutsch
- Mathematik
- Evangelische und Katholische Religionslehre (nach Absprache mit den Kirchen)
- Fremdsprache
- Sachunterricht
- Kunst / Werken
- Musik
- Bewegung, Spiel und Sport
Entsprechend der Wahl der Fächer gelten für die Schule an Stelle der Bildungspläne 2004 insoweit die Erprobungslehrpläne.
Erprobungszeitraum ist für die Fächer Mathematik und Deutsch das Schuljahr 2013/2014, für die anderen Fächer das Schuljahr 2014/2015.
Soweit eine Schule die Fächer Sachunterricht und/oder Kunst/Werken und/oder Musik erprobt, werden aus dem Fächerverbund die entsprechenden Kompetenzen und Inhalte herausgelöst. Das nach der neuen Kontingentstundentafel zur Verfügung stehende Volumen an Jahreswochenstunden beträgt von Klasse 1 bis Klasse 4 für Sachunterricht 12 Stunden. Für den musisch-kulturellen Bereich sind 13 Stunden vorgesehen. Davon entfallen auf Musik 6 Stunden und auf Kunst/Werken 7 Stunden. Diese Werte dienen als Orientierung, die konkrete Verteilung obliegt der Schule.
Für die aus Fächerverbünden herausgelösten Einzelfächer wird ebenso wie für den eventuell verbleibenden Fächerverbund (für den Fall, dass nicht alle Einzelfächer herausgelöst werden) eine gesonderte Note im Zeugnis ausgebracht.